Zahlungspflicht beim Onlineshopping

Für private Käufer, die online Verträge abschliessen bzw. online Einkäufe tätigen, gelten besondere im BGB verankerte Gesetze, die vor allem das Rücktrittsrecht betreffen. Generell muss ein Onlineverkäufer den Kunden über seine Rücktrittsrechte speziell aufklären. Dies ist auch bei ebay so. Diese Rücktrittsrechte gelten allerdings nicht für gewerbliche Kunden oder Kunden von Onlineportalen, die sich als gewerbliche Kunden ausgegeben haben um sich spezielle Rabatte oder Dienstleistungen zu erschleichen.

Speziell zur Zahlungspflicht des Kunden gibt es bereits einige Urteile deutscher Gerichte, die in solchen Fällen den Betreibern von Onlineportalen bzw. Onlineshops Recht gegeben haben. Dort hatten sich private Käufer als gewerbliche online angemeldet um sich Rabatte zu erschwindeln, wollten aber später die Gebühren nicht entrichten.

Wussten Sie übrigens, dass wenn Sie online einkaufen und mit Kreditkarte bezahlen, dass Sie dann unter Umständen zusätzlich versichert sind.